Die allgemeine Wartezeit beträgt 3 Monate. Die besondere Wartezeit 8 Monate. Dies ist eine leistungsfreie Zeit zu
Beginn der privaten Krankenversicherung.
Auf die Wartezeit kann verzichtet werden, wenn ein lückenloser übergang von der vorherigen Versicherung
besteht. Sie entfällt komplett bei einem der u. g. Gründe: