Alle Arbeitnehmer, deren Bruttojahreseinkommen (inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld etc.) über der
Versicherungspflichtgrenze 49.500,- Euro jährlich (Stand 2010) liegt sowie alle Selbständigen, Beamte und
Freiberufler können sich privat krankenversichern. Private Krankenversicherungen dürfen jedoch
Antragssteller aufgrund des Gesundheitszustandes ablehnen - es gibt hier keine Versicherungspflicht!