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Lexikon - Versicherungspflichtgrenze


Versicherungspflichtgrenze


Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoentgelts Arbeitnehmer/-innen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Derzeit liegt diese Grenze bei ,-- Euro / Jahr (Stand ). Für den Personenkreis, der diese Grenze nicht überschreitet und somit keine private Krankenversicherung abschließen kann, sind die privaten Ergänzungstarife eine sehr gute Möglichkeit den eigenen Versicherungsschutz gezielt zu verbessern.

 

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