Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoentgelts
Arbeitnehmer/-innen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Derzeit liegt diese
Grenze bei 48.150,-- Euro / Jahr (Stand 2008). Für den Personenkreis, der diese Grenze nicht überschreitet
und somit keine private Krankenversicherung abschliessen kann, sind die privaten Ergänzungstarife eine sehr gute
Möglichkeit den eigenen Versicherungsschutz gezielt zu verbessern.