Zusatzkrankenkasse, private Zusatzkrankenversicherung, Stufen der pflegebedürftigkeit
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Lexikon - Pflegebedürftigkeit
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Stufen der Pflegebedürftigkeit
Pflegestufe I
: Hierunter fallen erheblich Pflegebedürftige, die mindestens einmal täglich für wenigstens zwei Verrichtungen der Hilfe bedürfen.
Pflegestufe II
: Hierunter fallen schwerpflegebedürftige Personen, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen.
Pflegestufe III
: Hier handelt es sich um Schwerstpflegebedürftige, die täglich rund um die Uhr (auch nachts) der Hilfe bedürfen.
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