- Zusatzkrankenkasse -

Lexikon - Pflegebedürftigkeit


Stufen der Pflegebedürftigkeit


Pflegestufe I: Hierunter fallen erheblich Pflegebedürftige, die mindestens einmal täglich für wenigstens zwei Verrichtungen der Hilfe bedürfen.

Pflegestufe II: Hierunter fallen schwerpflegebedürftige Personen, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen.

Pflegestufe III: Hier handelt es sich um Schwerstpflegebedürftige, die täglich rund um die Uhr (auch nachts) der Hilfe bedürfen.


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