- Zusatzkrankenkasse -

Lexikon - stationärer Zusatztarif


Stationärer Zusatztarif


Der stationäre Zusatztarif erstattet Mehrkosten, die durch besondere Pflege und Unterbringung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt entstehen.

Unterbringung
Versicherte, die in Ruhe wieder genesen möchte, können die Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer im Krankenhaus versichern.

Behandlung und Pflege
Je nach Versicherer ist die freie Arztwahl bereits bei den 1- oder 2 Bettzimmertarifen enthalten. Der Versicherte kommt dann in den Genuss der Fach- oder Chefarztbehandlung.

Freie Krankenhauswahl
Sie möchten sich die Wahl der Krankenhauses im Ernstfall offen halten, dann sollten Sie einen stationären Zusatztarif abschließen, denn für gesetzlich Versicherte ist lediglich die Leistung im nächstgelegenen Krankenhaus versichert, entstehende Zusatzkosten wie z. B. ein höherer Pflegesatz müssten vom Versicherten selbst getragen werden.

Alternatives Tagegeld
Sollten Sie im Leistungsfall aber auf versicherte Leistungen verzichten, dann verfallen diese nicht, sondern Sie erhalten für jeden Tag der stationären Behandlung ein Krankenhaustagegeld ausgezahlt.


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