Der stationäre Zusatztarif erstattet Mehrkosten, die durch besondere Pflege und Unterbringung bei einem
stationären Krankenhausaufenthalt entstehen.
Unterbringung
Versicherte, die in Ruhe wieder genesen möchte, können die Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer im
Krankenhaus versichern.
Behandlung und Pflege
Je nach Versicherer ist die freie Arztwahl bereits bei den 1- oder 2 Bettzimmertarifen enthalten. Der Versicherte
kommt dann in den Genuss der Fach- oder Chefarztbehandlung.
Freie Krankenhauswahl
Sie möchten sich die Wahl der Krankenhauses im Ernstfall offen halten, dann sollten Sie einen stationären
Zusatztarif abschließen, denn für gesetzlich Versicherte ist lediglich die Leistung im nächstgelegenen
Krankenhaus versichert, entstehende Zusatzkosten wie z. B. ein höherer Pflegesatz müssten vom Versicherten
selbst getragen werden.
Alternatives Tagegeld
Sollten Sie im Leistungsfall aber auf versicherte Leistungen verzichten, dann verfallen diese nicht, sondern Sie
erhalten für jeden Tag der stationären Behandlung ein Krankenhaustagegeld ausgezahlt.