Vater oder Mutter haben i. d. R. die Möglichkeit während eines stationären Krankenhausaufenthalt bei
ihrem Kind (bis zum vollendeten 8. Lebensjahrs) zu übernachten. Das Krankenhaus berechnet für die
Begleitperson eine Tagespauschale für Unterkunft und Verpflegung. Auch diese Kosten lassen sich durch eine
Krankenhaustagegeldversicherung abdecken.