Der Antragsteller ist verpflichtet, den Antrag wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen,
besonders im Bezug auf Risikofaktoren wie Vorerkrankungen etc.. Stellt sich heraus, dass der Versicherte die
Anzeigepflicht verletzt hat und bewusst oder unbewusst falsche Aussagen über seinen Gesundheitszustand gemacht
hat, kann der Versicherer diese Krankheiten vom Vertrag ausschließen oder ganz vom Vertrag zurücktreten.