Unter ambulanten Leistungen versteht man alle Behandlungen und Therapien, bei denen der Patient im Anschluß
wieder nach Hause gehen kann. Ein ambulanter Zusatztarif reduziert die Eigenbeteiligung für den Versicherten
entweder zum großen Teil oder im besten Fall sogar komplett. Folgende Leistungen können - je nach
Versicherer - in die private Zusatzversicherung aufgenommen werden:
freie Arztwahl
Ergänzungen der Leistungen bei Zahnersatz
Ergänzungen der Leistungen bei Brillen
Ergänzungen der Leistungen bei weiteren Hilfsmitteln
Zahlung von Heilmitteln (z.B. Medikamente, Massagen, Fango, Heilbäder)