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Lexikon - Ambulanter Zusatztarif


Ambulanter Zusatztarif


Unter ambulanten Leistungen versteht man alle Behandlungen und Therapien, bei denen der Patient im Anschluß wieder nach Hause gehen kann. Ein ambulanter Zusatztarif reduziert die Eigenbeteiligung für den Versicherten entweder zum großen Teil oder im besten Fall sogar komplett. Folgende Leistungen können - je nach Versicherer - in die private Zusatzversicherung aufgenommen werden:
  • freie Arztwahl
  • Ergänzungen der Leistungen bei Zahnersatz
  • Ergänzungen der Leistungen bei Brillen
  • Ergänzungen der Leistungen bei weiteren Hilfsmitteln
  • Zahlung von Heilmitteln (z.B. Medikamente, Massagen, Fango, Heilbäder)
  • Heilbehandlungen durch Heilpraktiker
  • ambulante Kurleistungen
  • Krankentagegeld
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